Die Abrechnung erfolgt privat auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In vielen Fällen können Privatversicherte und Beihilfeberechtigte die Kosten bei ihrer Krankenversicherung einreichen und erstattet bekommen.

 

Am besten klären Sie als Erziehungsberechtigte vor Beginn der Behandlung in Ruhe mit Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden.