Psychotherapie

Eine Psychotherapie ist die Behandlung von psychischen („seelischen“) Problemen mithilfe wissenschaftlich anerkannter Verfahren, Methoden und Techniken. Jemand, der eine Psychotherapie benötigt, ist also nicht „psycho“ oder „gestört“ – das ist Quatsch!

Psychische Probleme können dazu führen, dass die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können, da die Probleme das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen. Psychische Probleme haben also nicht nur Auswirkungen auf die Gefühle und das Denken, sie führen oft auch zu körperlichen Beschwerden und gehen vor allem mit erheblichem Leid, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität einher.

Wenn dies bei Dir oder Ihrem Kind der Fall ist, dann ist eine Psychotherapie eine gute Idee. Unter Ablauf einer Psychotherapie erfährst du hierzu mehr.

Wir PsychotherapeutInnen haben nach unserem Studium noch eine langjährige, wissenschaftlich fundierte Ausbildung durchlaufen und nach einer bestandenen Prüfung eine staatliche Zulassung erhalten – die Approbation.

Diese ist wie auch bei Ärzten ein wichtiges Qualitätsmerkmal und unterscheidet und zum Beispiel von HeilpraktikerInnen für Psychotherapie oder Psychologischen Beratern, bei denen dies nicht der Fall ist.

Verhaltenstherapie

Die Verhaltenstherapie ist – neben der Psychoanalyse, der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und der systemischen Therapie – ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren zur Behandlung von psychischen Erkrankungen. Eine Psychotherapie ist eine speziell auf den jeweiligen Menschen zugeschnittene Behandlung. Je nachdem, aus welchem Grund ein Patient eine Psychotherapie macht, kann sich die Vorgehensweise sehr unterscheiden.

Bei einer kognitiven Verhaltenstherapie stehen immer die aktuelle, vom Patienten als belastend erlebten Gefühle, Gedanken oder Handlungen im Vordergrund. Verhaltenstherapeuten gehen unter anderem davon aus, dass vielen psychischen Erkrankungen ein erlerntes Verhalten zugrunde liegt, das auch wieder verlernt werden kann.

Ziel der Verhaltenstherapie ist die Menschen zu unterstützen, ihr Denken, Fühlen und Handeln so zu verändern, dass sie ihre Probleme und Symptome zukünftig selbstständig meistern können. Diese Veränderungen können in einer vertrauensvollen Beziehung erreicht werden, in der Therapeut, Patient und enge Bezugspersonen aus dem familiären oder sozialen Umfeld gemeinsam Lösungen für die zu behandelnden Probleme entwickeln. Im Gespräch, im Spiel oder in Übungen werden Veränderungen im Erleben und Handeln vorbereitet und gefördert. Das bedeutet auch, dass eine Verhaltenstherapie eine recht aktive Therapie ist. Die in den Therapiesitzungen gemachten Erfahrungen sollen mit Hilfe von therapeutischen Hausaufgaben in den Alltag übertragen werden.

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Behandlungs-
spektrum

Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten behandele ich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ab dem 5. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Idealerweise sollte eine Behandlung vor dem 21. Geburtstag begonnen werden, da so noch ausreichend Zeit für diese bleibt.

In der Behandlung wende ich schwerpunktmäßig die Techniken und Methoden der kognitiven Verhaltenstherapie an. Aber auch Elemente anderer Therapieverfahren wie der Schematherapie oder der systemischen Therapie werden entsprechend der individuellen Bedürfnisse und Schwierigkeiten in die Behandlung integriert. Zum unserem weit gefächerten Behandlungsspektrum gehören unter anderem:

  • Aufmerksamkeitsdefizits-Hyperaktivitätsstörungen (ADS/ADHS)
  • akute Krisensituationen im privaten, schulischen oder beruflichen Bereich
  • Ängste (u.a. Trennungsängste, Panikstörung, soziale Phobien)
  • Bindungsstörungen
  • Depressionen und Erschöpfungszustände
  • Essstörungen (Bulimie und Anorexie, Binge Eating)
  • Einnässen und Einkoten
  • Probleme der Emotionsregulation
  • Borderline-Persönlichkeitsstörungen 
  • psychische Folgen traumatischer Erlebnisse (posttraumatische Belastungsstörung)
  • psychosomatische Beschwerden und chronische Schmerzen 
  • Pubertätskrisen
  • Schulabsentismus, Schulverweigerung, Schulangst
  • Selbstverletzendes Verhalten
  • Störungen des Sozialverhaltens / oppositionelles Trotzverhalten
  • Stresssymptomatik
  • Zwangserkrankungen und Ticstörungen

Einen weiteren Schwerpunkt der Praxis bildet die psychologische Diagnostik. Neben der Diagnostik psychischer Erkrankungen mithilfe klinischer Verfahren gehört auch eine Intelligenzdiagnostik sowie die Diagnostik von Lese- und Rechtschreibstörungen und von Rechenstörungen (Dyskalkulie) dazu. Die Diagnostik erfolgt anhand aktueller und gut validierter (also überprüfter und aussägekräftiger) Tests.

Bei akuter Suizidalität, psychotischen Erkrankungen und wenn eine Suchterkrankung vorliegt, hat die Behandlung in unserer Praxis ihre Grenzen. In der Regel ist dann eine stationäre Krisenintervention oder Behandlung unumgänglich.

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Ablauf einer Psychotherapie

Telefonische Sprechzeit: Die Terminvereinbarung findet in der Regel im Rahmen der telefonischen Sprechzeit statt. Hier werden kurz die aktuelle Problematik sowie ein paar persönliche Eckdaten erfragt und ein Termin für ein Erstgespräch vereinbart.

Erstgespräch: Das Erstgespräch ist der erste persönliche Kontakt mit uns und findet im Rahmen einer fest terminierten psychotherapeutischen Sprechstunde statt. Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren wird bereits für das Erstgespräch von allen Sorgeberechtigten das Einverständnis in die Behandlung benötigt. Ich benötige für das Erstgespräch in jedem Fall die elektronische Krankenversichertenkarte. Ziel des Erstgesprächs ist es, grundlegend einschätzen zu können, ob eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist oder ob andere Hilfen eventuell doch besser geeignet sind.

Diagnostikphase: Am Anschluss an das Erstgespräch und vor Beginn einer Psychotherapie steht die Diagnostikphase in Form von 6 Sprechstunden à 50 Minuten (oder 10 Sprechstunden à 25 Minuten). In dieser wird genauer untersucht, um welche Problematik es sich handelt. Dies passiert im persönlichen Gespräch mit den Kindern, Jugendlichen und auch den Eltern, aber auch mithilfe von Fragebögen und psychologischen Testungen. Am Ende der Diagnostikphase steht eine gesicherte Diagnose und wir stimmen gemeinsam ab, welche Hilfen notwendig sind. Dies kann eine ambulante Behandlung in einer psychotherapeutischen Praxis wie unserer sein, in einigen Fällen aber auch eine Behandlung in einer Klinik oder Hilfen durch andere Helfer wie Ergotherapeuten oder Pädagogen. All dies bespreche ich dann zum Abschluss der Diagnostik in Ruhe miteinander.

Wenn eine ambulante Psychotherapie notwendig ist, kann im Anschluss an die Diagnostikphase die Aufnahme auf die Warteliste erfolgen. Leider habe ich in der Regel nicht gleich einen Therapieplatz frei, da es derzeit viel zu wenig Psychotherapieplätze gibt und ich den Bedarf nicht vollständig abdecken kann. Die Wartezeit ist dabei immer sehr von der Terminflexibilität abhängig. Grundsätzlich sind die Wartezeiten im Vormittagsbereich deutlich kürzer als am Nachmittag. Die Schulen akzeptieren dabei häufig ohne Probleme eine Freistellung für die Therapiestunden.

Therapie:

  • Probatorik: Die eigentliche Behandlung startet dann mit der sogenannten Probatorik in Form von 5 Stunden à 50 Minuten. Therapieziele, ein Behandlungsplan und die voraussichtliche Therapiedauer werden besprochen. Im Anschluss wird bei der Krankenkasse die Kostenübernahme der Psychotherapie beantragt. Antragssteller sind die Eltern minderjähriger Patienten. Patienten ab einem Alter von 16 Jahren und volljährige junge Erwachsene können einen Antrag auf Kostenübernahme einer Psychotherapie selbst stellen.
  • Kurzzeittherapie: wenn die Krankenkasse die Kosten übernimmt, startet nach der Probatorik die Kurzzeittherapie (KZT)
    • KZT 1: bis zu 12 Stunden + 3 Bezugspersonenstunden
    • KZT 2: weitere 12 Stunden + weitere 3 Bezugspersonenstunden
  • Langzeittherapie: Damit eine Langzeittherapie (LZT) stattfinden kann, muss der Therapeut einen ausführlichen Bericht an einen Gutachter schreiben und die Notwendigkeit einer längeren Therapie medizinisch begründen. Wenn der Gutachter die Therapie genehmigt, kann die Krankenkasse die Kurzzeittherapie um weitere 36 Stunden und weitere 9 Bezugspersonenstunden verlängern.

Schweigepflicht

Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten unterliegen ich der ärztlichen Schweigepflicht. Das bedeutet, dass alle Informationen und Inhalte der Behandlung nicht an Außenstehende (z.B. Schulen, Ärzte, kooperierendes Jugendamt etc.) weitergegeben werden. 

Häufig ist jedoch der Austausch mit anderen Personen sinnvoll, beispielsweise mit Ärzten, Therapeuten oder Lehrern. In diesen Fällen können mich die Sorgeberechtigten oder auch die Patienten selbst von der Schweigepflicht entbinden. 

Die ärztliche Schweigepflicht gilt bei Jugendlichen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ebenfalls gegenüber den Eltern, wenn die Jugendlichen dies wünschen. Ausnahmen hierbei sind eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung.

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